Mehr Barrierefreiheit fürs Schwimmbad
7. April 2024Unsere Unterstützer: Blumen Schilling
25. April 2024Wahre Freudensprünge machten die Vorstände des VdK Ortsverbands
Leimen-Mitte über die Neuerung im Leimener Freibad. Wie im jüngsten
RNZ-Bericht zu erfahren ist, wurde vor kurzem für das Freibad ein
sogenannter Schwimmbeckenlift angeschafft. Dieser wurde jedoch nicht
im Schwimmbecken fest installiert, sondern wird mobil eingesetzt, sprich
gezielt und individuell in jedem Schwimmbecken der Leimener Bäder, so
wie er gerade gebraucht wird. So kann er auch neben dem Freibad im
angrenzenden Hallenbad eingesetzt werden.
Die (Be-)Nutzung des Schwimmbeckenlift soll und kann auch
eigenständig von der jeweiligen Nutzerin und dem jeweiligen Nutzer
bedient werden. Dies ist auch der Wunsch und die Vorgabe der
Behindertenrechtskonvention, die die Vereinten Nationen verabschiedet
haben und die der VdK Dachverband sowie alle angehörenden
Landesverbände uneingeschränkt eingefordert haben und seither aktiv
unterstützen. Denn alle Menschen sollen eigenständige Entscheidungen
treffen können. Im Falle des Schwimmbeckenlifts bedeutet das, dass jede
Nutzerin und jeder Nutzer selbst darüber bestimmen soll/kann, wann sie
oder er ins Wasser rein will und wann wieder raus.
Im Bezug auf die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen verweist
der VdK darauf, dass schätzungsweise 650 Millionen Menschen weltweit
mit einer Behinderung leben. Aber nur in etwa 45 Staaten gibt es
Vorschriften, die ihre Rechte besonders schützen. Viel zu wenig wird aus
Sicht des VdK die Behindertenkonvention beachtet, obwohl diese bereits
seit 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Die UN-
Behindertenkonvention schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert
und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der
Menschen mit Behinderungen. Die Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade.
Die UN-Behindertenkonvention stellt dies klar und konkretisiert damit
grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit
Behinderungen. Sie erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit,
persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation,
Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und
Nichtdiskriminierung. Grundlegend für die UN-Behindertenkonvention
und die von ihr erfassten Lebensbereiche ist der Gedanke der Inklusion:
Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an mitten in die
Gesellschaft.
Der VdK Leimen-Mitte dankt herzlich der Stadt Leimen für die
Anschaffung des Schwimmbeckenlifts.
Link zu der UN-Behindertenkonvention:
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/un-brk/un-brk-node.html