18,8 Millionen Euro erstritten – VdK-Sozialrechtsberatung erzielt neuen Rekord
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24. Februar 2025Die elektronische Patientenakte (ePA) wird seit 15. Januar 2025 stufenweise für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland eingeführt. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Die elektronische Patientenakte ist eine von Versicherten zu führende digitale Akte. Die Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt. (Zahn-)Arztpraxen oder Krankenhäuser befüllen die Patientenakte mit Informationen wie zum Beispiel Medikationsplänen, Laborbefunden, Arztbriefen oder Röntgenbildern. Nutzen kann man die ePA auf digitalen Endgeräten, also auf dem Smartphone oder auf dem PC oder Laptop. „Wem Versicherte Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte geben, bestimmen sie selbst. Ein Widerspruch darf für Versicherte keine negativen Auswirkungen haben. Natürlich kann die ePA nach einem Widerspruch zu einem späteren Zeitpunkt wiedereingerichtet werden“, so Željka Pintarić von der Patientenberatung des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. Der Vorteil der elektronischen Patientenakte ist, dass Gesundheitsdaten digital und jederzeit, auch im Notfall, direkt zur Verfügung stehen. Das erleichtert die weitere Behandlung beim Hausarzt, aber auch den Facharztbesuch oder einen Arztwechsel. Damit die ePA ein echtes Erfolgsrezept für Patientinnen und Patienten und das Gesundheitssystem wird, müssen eventuelle Sicherheitsmängel, auf die im Dezember unter anderem der Chaos Computer Club hingewiesen hatte, aus der Welt geschafft werden, fordert der Sozialverband VdK und kritisiert, dass viele Menschen mit Behinderung von der Nutzung der elektronischen Patientenakte ausgeschlossen sind. Weiterführende Informationen zur elektronischen Patientenakte im VdK-Podcast: Die elektronische Patientenakte unter: https://bw.vdk.de/medien/podcast/.