Beim VdK-Stammtisch wurde die Sicherheit groß geschrieben
7. April 2024VdK Ortsverband Leimen freut sich über die Neuerung im Leimener-Freibad
14. April 2024VdK Ortsverband Leimen freut sich über die Neuerung im Leimener Freibad
Wahre Freudensprünge machten die Vorstände des VdK Ortsverbands Leimen-Mitte über die Neuerung im Leimener Freibad. Wie im jüngsten RNZ-Bericht zu erfahren ist, wurde vor kurzem für das Freibad ein sogenannter Schwimmbeckenlift angeschafft. Dieser wurde jedoch nicht im Schwimmbecken fest installiert, sondern wird mobil eingesetzt, sprich gezielt und individuell in jedem Schwimmbecken der Leimener Bäder, so wie er gerade gebraucht wird. So kann er auch neben dem Freibad im angrenzenden Hallenbad eingesetzt werden.
Die (Be-)Nutzung des Schwimmbeckenlift soll und kann auch eigenständig von der jeweiligen Nutzerin und dem jeweiligen Nutzer bedient werden. Dies ist auch der Wunsch und die Vorgabe der Behindertenrechtskonvention, die die Vereinten Nationen verabschiedet haben und die der VdK Dachverband sowie alle angehörenden Landesverbände uneingeschränkt eingefordert haben und seither aktiv unterstützen. Denn alle Menschen sollen eigenständige Entscheidungen treffen können. Im Falle des Schwimmbeckenlifts bedeutet das, dass jede Nutzerin und jeder Nutzer selbst darüber bestimmen soll/kann, wann sie oder er ins Wasser rein will und wann wieder raus.
Im Bezug auf die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen verweist der VdK darauf, dass schätzungsweise 650 Millionen Menschen weltweit mit einer Behinderung leben. Aber nur in etwa 45 Staaten gibt es Vorschriften, die ihre Rechte besonders schützen. Viel zu wenig wird aus Sicht des VdK die Behindertenkonvention beachtet, obwohl diese bereits seit 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Die UN-Behindertenkonvention schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Die UN-Behindertenkonvention stellt dies klar und konkretisiert damit grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Grundlegend für die UN-Behindertenkonvention und die von ihr erfassten Lebensbereiche ist der Gedanke der Inklusion: Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an mitten in die Gesellschaft.
Der VdK Leimen-Mitte dankt herzlich der Stadt Leimen für die Anschaffung des Schwimmbeckenlifts.